Baur Immobilien
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Vermittlung und den Nachweis von Immobilien.

Baur Immobilien GmbH

Am Höfer Weg 10

D-34270 Schauenburg

Telefon: +49 5601-9649659

E-Mail: info(at)immobilienbaur.de

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Angebote, Exposés, Nachweise und Vermittlungsleistungen der Baur Immobilien GmbH („Baur Immobilien“) im Bereich der Vermietung und des Verkaufs von Immobilien, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende gesetzliche Vorschriften sowie besondere gesetzliche Vorschriften für bestimmte Immobilien- und Maklergeschäfte bleiben unberührt.

3. Die AGB werden nur Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn Baur Immobilien bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist, dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist. Individualvereinbarungen haben Vorrang.

4. Angaben im Exposé sind – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet – Informationsangaben und kein verbindliches Angebot zum Abschluss des Hauptvertrages. Bei Eigenbestand können konkrete Angaben im Kauf- oder Mietvertrag verbindlich vereinbart werden.

§ 2 Verschwiegenheit und Schutz von Nachweisen

1. Der Kunde verpflichtet sich, von Baur Immobilien erhaltene Exposés, Objektnachweise, Unterlagen, Kontaktdaten und sonstige Informationen vertraulich zu behandeln und grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

2. Eine Weitergabe an Personen, die der Kunde zur eigenen Prüfung, Finanzierung oder rechtlichen Beratung zwingend einbeziehen muss, ist zulässig, sofern diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und die Weitergabe auf das Erforderliche beschränkt bleibt.

3. Gibt der Kunde Informationen unbefugt an einen Dritten weiter und kommt zwischen diesem Dritten und dem nachgewiesenen Vertragspartner ein Hauptvertrag zustande, bleiben Provisions- und Schadensersatzansprüche nur bestehen, soweit deren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder eine wirksame gesonderte Vereinbarung vorliegt.

4. Auf Verlangen sind erhaltene Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.

§ 3 Angaben und Informationen im Exposé – Fremdobjekte und Eigenbestand

3.1 Fremdobjekte / Tätigkeit im Kundenauftrag. Soweit Baur Immobilien im Auftrag eines Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, Bauträgers oder sonstigen Auftraggebers tätig wird, beruhen objektbezogene Angaben im Exposé grundsätzlich auf den vom Auftraggeber oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, soweit die jeweilige Angabe nicht ausdrücklich als eigene Feststellung von Baur Immobilien bezeichnet wird.

3.2 Umfang der Prüfung bei Fremdobjekten. Baur Immobilien ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sämtliche Angaben Dritter vollständig rechtlich, bautechnisch, wirtschaftlich, steuerlich oder behördlich zu überprüfen. Eine weitergehende Prüfungspflicht kann sich aus dem konkreten Auftrag, einer ausdrücklichen Zusage oder zwingendem Recht ergeben.

3.3 Eigenbestand. Soweit Baur Immobilien selbst Eigentümerin, Verkäuferin oder Vermieterin des angebotenen Objekts ist oder selbst Vertragspartei des Hauptvertrages wird, gelten die Regelungen der Ziffern 3.1 und 3.2 über Angaben eines Auftraggebers nicht. Baur Immobilien ist in diesem Fall selbst für ihre Erklärungen und die gesetzlichen Pflichten als Vertragspartei verantwortlich.

3.4 Keine pauschale Garantie. Eine Angabe im Exposé begründet nur dann eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder Garantie, wenn dies im konkreten Vertrag ausdrücklich und eindeutig vereinbart oder erklärt wird. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere wegen Arglist, Vorsatz oder ausdrücklich übernommener Garantie, bleibt unberührt.

3.5 Prüfung durch Interessenten. Interessenten erhalten Gelegenheit, wesentliche Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Hauptvertrages zu prüfen und bei Bedarf durch geeignete Fachleute oder zuständige Stellen überprüfen bzw. bestätigen zu lassen. Diese Prüfobliegenheit schließt gesetzliche Ansprüche nicht aus und ersetzt keine gesetzlich erforderliche Aufklärung.

3.6 Quellen und Aktualität. Soweit sinnvoll und verfügbar, kann die Quelle bzw. der Stand wesentlicher Angaben dokumentiert werden. Angaben können sich bis zum Hauptvertrag ändern. Maßgeblich sind die im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale und Erklärungen, soweit gesetzlich zulässig.

3.7 Wirtschaftliche Angaben. Renditen, Mietprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und vergleichbare Zukunftsangaben sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Steuerliche oder rechtliche Beratung wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 4 Vermittlerprovision

1. Ein Provisionsanspruch entsteht, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern dieser durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit von Baur Immobilien zustande gekommen ist.

2. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen ist, soweit zwingendes Recht oder die konkrete Provisionsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmen.

3. Höhe und Zahlungspflicht richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Provisionsvereinbarung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Individualvereinbarungen gehen vor.

4. Bei Wohnraummietverträgen gelten insbesondere die Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Vom Wohnungssuchenden wird eine Provision nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

5. Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gelten §§ 656a bis 656d BGB. Insbesondere werden keine Vereinbarungen getroffen, die eine gesetzlich unzulässige Kostenverlagerung bewirken.

6. Diese Provisionsregelungen gelten nicht für den Verkauf oder die Vermietung eigener Immobilien von Baur Immobilien, soweit Baur Immobilien selbst Vertragspartei des Hauptvertrages ist. In diesem Fall gelten die Bedingungen des Hauptvertrages bzw. der gesonderten Vereinbarung.

§ 5 Rückfrage bei Fremdobjekten

1. Beabsichtigt der Kunde, über ein von Baur Immobilien nachgewiesenes oder vermitteltes Fremdobjekt einen Hauptvertrag abzuschließen, hat er Baur Immobilien vor Abschluss unter Angabe des vorgesehenen Vertragspartners und – soweit vorhanden – der wesentlichen Eckdaten zu informieren.

2. Die Rückfrage dient der Zuordnung des Nachweises und der Abwicklung eines etwaigen Provisionsanspruchs. Sie begründet für sich allein keinen Provisionsanspruch, wenn dessen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

3. Bei Eigenbestand, bei dem Baur Immobilien selbst Vertragspartei des Hauptvertrages ist, findet diese Rückfragepflicht keine Anwendung.

§ 6 Doppeltätigkeit

1. Baur Immobilien ist berechtigt, im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Soweit Baur Immobilien für beide Vertragsparteien tätig wird oder tätig werden soll, wird dies vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages in geeigneter Weise offengelegt.

3. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern sind §§ 656a bis 656d BGB zwingend zu beachten.

4. Soweit § 656d BGB Anwendung findet, wird der Anspruch gegen die andere Partei erst nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen fällig.

5. Diese Doppeltätigkeitsregelung gilt nicht beim Eigenverkauf oder der Eigenvermietung, bei der Baur Immobilien selbst Vertragspartei ist.

§ 7 Folge- und Umgehungsgeschäfte

1. Ein Provisionsanspruch kann auch bei einem Folgegeschäft entstehen, wenn ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit der ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheit besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen des Maklerlohnanspruchs erfüllt sind.

2. Ein Provisionsanspruch wird nicht allein dadurch begründet, dass zwischen dem Kunden und einem früheren Vertragspartner irgendwann ein weiterer Vertrag zustande kommt.

3. Diese Regelung betrifft ausschließlich Maklergeschäfte und begründet keinen Provisionsanspruch bei Eigenverkäufen oder Eigenvermietungen.

§ 8 Datenschutz

1. Baur Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

2. Einzelheiten ergeben sich aus den aktuellen Datenschutzhinweisen. Einwilligungen werden nur eingeholt, soweit sie als Rechtsgrundlage erforderlich sind.

3. Eine pauschale Anerkennung von Social-Media-Nutzungsbedingungen wird durch diese AGB nicht begründet.

§ 9 Haftung

1. Baur Immobilien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Baur Immobilien nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Bei Eigenverkäufen und Eigenvermietungen bleiben zwingende gesetzliche Rechte der Vertragspartei unberührt. Insbesondere können Arglist, Vorsatz und ausdrücklich übernommene Garantien nicht durch diese AGB ausgeschlossen werden.

5. Die Haftungsregelungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 B2B – Unternehmer

1. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsverkehrs; § 307 BGB bleibt unberührt.

3. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die Haftungsbeschränkungen des § 9 auch im B2B-Geschäft.

4. Unternehmer haben erkennbare Unstimmigkeiten in Exposés und Unterlagen möglichst vor Abschluss des Hauptvertrages mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

5. Zusätzliche Individualvereinbarungen zu Provision, Vertraulichkeit, Folgegeschäften oder Haftung gehen diesen AGB vor.

6. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB ist grundsätzlich ein Verbraucherrecht.

§ 11 Widerruf – Verbraucher

1. Dieser Paragraph gilt nur für Verbraucher und nur, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht besteht.

2. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden im konkreten Vertragsschlussprozess in der gesetzlich erforderlichen Form bereitgestellt.

3. Bei Wohnraummietverträgen sind die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts gesondert zu prüfen.

4. Bei Maklerverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser ist die gesetzliche Textform einzuhalten.

5. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist, wird das Verlangen einschließlich der gesetzlich erforderlichen Kenntnisnahme der Rechtsfolgen dokumentiert.

6. Diese AGB ersetzen nicht die individuelle Widerrufsbelehrung und die sonstigen Verbraucherinformationen.

§ 12 Elektronischer Vertragsschluss

1. Bei einem elektronischen Vertragsschluss mit einem Verbraucher wird die Bestellsituation so gestaltet, dass der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar über die Zahlungspflicht informiert wird und die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Bestätigung seiner Zahlungspflicht abgibt.

2. Soweit der Vertragsschluss über eine Schaltfläche erfolgt, wird die Schaltfläche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Eine bloße Beschriftung wie „Senden“, „Weiter“ oder „Anfrage absenden“ wird für einen zahlungspflichtigen Online-Maklervertrag nicht verwendet.

3. Die vorstehenden Pflichten gelten nicht, soweit der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation im gesetzlich anerkannten Sinn geschlossen wird.

4. Der Vertragsschlussprozess ist so zu dokumentieren, dass insbesondere Zeitpunkt, Version der Vertragsunterlagen, Provisionshinweis, Widerrufsinformation, Zustimmungserklärungen und Vertragserklärung nachvollziehbar nachgewiesen werden können.

§ 13 Elektronische Widerrufsfunktion und Online-Prozess

1. Soweit für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Verbrauchervertrag eine elektronische Widerrufsfunktion gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese während der maßgeblichen Widerrufsfrist in der gesetzlich erforderlichen Weise bereitgestellt.

2. Die konkrete technische Ausgestaltung des Online-Prozesses wird vor Freischaltung anhand der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen geprüft. Diese AGB ersetzen keine technische Umsetzungspflicht.

3. Vertragsunterlagen und Widerrufsinformationen werden dem Verbraucher in der gesetzlich erforderlichen Form auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

§ 14 Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Es gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulässig.

2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit zulässig – Kassel als Gerichtsstand vereinbart. Baur Immobilien bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

3. Gegenüber Verbrauchern gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine ergänzende Vertragsauslegung erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig und tatsächlich eine Regelungslücke besteht.

Ergänzend gilt unsere Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sowie unsere Datenschutzerklärung.

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Sitz in Schauenburg, weiterer Standort in Wolfhagen. Ankauf, Entwicklung und diskrete Transaktionen nach objektbezogener Prüfung.

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